Fördermittel

Bauherren, die Ihr Eigentum modernisieren oder sanieren mit dem Ziel Energie zu sparen oder Barrieren zu reduzieren, können von verschiedenen Fördermöglichkeiten profitieren. Die wichtigsten Punkte haben wir nachstehend für Sie zusammengefasst.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung!

Für neue, klimafreundliche Heizungen, wie zum Beispiel Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder auch der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz gibt es eine bis zu 70 prozentige Förderung vom Staat.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.kfw.de

Mit dem Zuschuss wird der Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie der An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz gefördert. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klima­freundliche Heizungen zu beschleunigen.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • der Kauf und die Installation von
    • solar­thermischen Anlagen
    • Bio­masse­heizungen
    • elektrisch ange­triebenen Wärme­pumpen
    • Brenn­stoff­zellen­heizungen
    • wasser­stoff­fähigen Heizungen
    • innovativen Heizungstechniken auf Basis erneuerbarer Energien
    • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt
  • die Fach­planung und Bau­begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz
  • die akustische Fachplanung durch eine Akusterin oder einen Akustiker
  • die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)

Es werden private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn­immobilien sowie Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, die eine effiziente Heizungs­anlage ein­bauen oder einen An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz ein­richten lassen möchten, gefördert.

Antragsberechtigt sind:

  • Privat­personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von be­stehenden und selbst­bewohnten (Haupt- bzw. alleiniger Wohn­sitz) oder von ver­mieteten bzw. nicht selbst­genutzten Ein­familien­häusern in Deutsch­land sind.
  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind
  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften in Deutsch­land sind, sofern Maß­nahmen am Sondereigentum umgesetzt werden
  • Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften (WEG) in Deutsch­land, sofern Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum umgsetzt werden

Wie hoch Ihr voraussichtlicher Zuschuss­betrag für einzelne energe­tische Maß­nahmen ist, hängt davon ab, wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind.

Bei einem Einfamilien­haus berücksichtigen wir Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro.

Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förder­fähigen Kosten nach der Anzahl der Wohn­einheiten:

  • 30 000 Euro für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit

Davon erhalten Sie – unabhängig von der Antrag­steller­gruppe – maximal 70 % als Zuschuss.

Zusätzlich können Sie einen Emissions­minderungs­zuschlag in Höhe von 2.500 Euro erhalten.

Der Zuschuss setzt sich aus einer Grund­förderung und gegebenen­falls einer oder mehreren Bonus­förderungen zusammen.

Die Beantragung erfolgt einfach durch Sie unter www.meine.kfw.de/zuschuss/458/1. Dort finden Sie eine Beschreibung des Antragsverfahrens. Die Beantragung muss vor Durchführung der Massnahme erfolgen.